Vorübergehende coronabedingte Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Dan-Prüfungen
Liebe Mitglieder des Württembergischen Judo-Verbands,
das Jahr 2020 hat uns aufgrund von Covid19 in allen Lebensbereichen vor noch nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Durch Lockdowns und immer wechselnde Vorschriften konnten wir in 2020 im Rahmen der Prüfungsvorbereitung im Prüfungswesen leider keine Lehrgänge und Dan-Prüfungen anbieten. Dies wollen wir in 2021 durch angepasste Zulassungsvoraussetzungen für Dan-Prüfungen ändern.
Die neuen Prüfungsvoraussetzungen werden nicht mehr über Themen-Module und Kata-Lehrgänge, sondern über sogenannte Ausbildungsstunden geregelt. Weitere Informationen siehe hier:
Verfahrensordnung für das Prüfungswesen (497 kB)
Änderung der Zulassungsvorausetzungen zur DAN Prüfung (488 kB)
Die Verfahrensordnung für das Prüfungswesen wurde bereits entsprechend angepasst und am 06.01.2021 vom Präsidium des WJV vorläufig in Kraft gesetzt (siehe Anhang).
Sobald die Corona-Pandemie überstanden ist, werden wir wieder zu den vorherigen Zulassungsvoraussetzungen für Dan-Prüfungen mit Themen-Modulen und Kata-Lehrgängen zurückkehren.
Prüferlizenzlehrgänge
Ebenfalls konnten wir aus den oben genannten Gründen in 2020 keine Prüferlizenzlehrgänge anbieten. Dementsprechend haben wir in Abstimmung mit dem WJV-Vizepräsidenten Breitensport Andreas Kronauer beschlossen, dass alle Prüferlizenzen, die am 31.12.2020 ausgelaufen sind, bis zum 31.12.2021 gültig bleiben.
Hinweis: Die Prüferlizenzen, die automatisch um ein Jahr verlängert wurden, werden bei der nächsten Verlängerung lediglich um drei Jahre verlängert.
Momentan arbeiten wir an verschiedene Optionen, wie wir dieses Jahr die Prüferlizenzlehrgänge gestallten werden. Fakt ist aber, dass alle Judoka wieder die Möglichkeit haben werden, ihre Lizenz zu verlängern oder eine Prüferlizenz zu erwerben.
Weitere Informationen hierzu werden in Kürze folgen.