By Published On: 25. Februar 2022Categories: AllgemeinesKommentare deaktiviert für Neues in Sachen CoronaVO SportTags: ,

Liebe Vereinsmitglieder,

die CoronaVO Sport hat sich erneut geändert, aber zu unserem Vorteil. Ab dem 23.02.2022 gilt die 3G Regelung. D.h. die Halle betreten und am Trainingsbetrieb teilnehmen darf, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Der Test darf nicht älter als 48 Std sein. Hier die Übersicht des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.

Unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
– Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren:  in den Ferien in geschlossenen Räumen: 3G

Anlage_4_-_Grafik_zu_CoronaVO_Sport_ab_23.02.22

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